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COVID-19-Maßnahmenverordnung

Posted By annakopp On 24. September 2020 @ 20:08 In Berichte | Comments Disabled

Information – Covid-19-Maßnahmenverordnung konsolidierte Fassung

Am 18.09.2020 ist das Bundesgesetzblatt BGBI. II NR 407/2020 in Kraft getreten. Damit wurde die COVID-19-Maßnahmenverordnung – COVID-19-MV ergänzt.

Es wird von nun an eine Anwesenheitsliste geführt, aus welcher ersichtlich ist, wer an welchem Tag von wann bis wann den Verein/Wettkampf/die Veranstaltung besucht hat. Die Aufbewahrungsdauer für diese beträgt zumindest 3 Wochen. Mit der Bitte um verlässliches Einfüllen dieser!

Alle Hygieneregeln (Handdesinfektion beim Eingang, Handreinigung vor und nach der Tischbenutzung, Reinigung und Desinfektion der Bandenrahmen vor und nach “Beginn jeder Einheit”, das Benützen desselben kurzen Rests, das Verwenden der eigenen Queues und Kreiden sowie das ausgiebige Lüften) werden am Eingang ausgehängt und sind verpflichtend!

Für Training und Veranstaltungen im Billardsport (Carambol, Poolbillard und Snooker) hat das folgende Bedeutung:

Training

Mindestabstände (1m) müssen eingehalten werden

Beim Training muss jede/r Sportler/in einen Sitzplatz bzw. einen zugewiesenen Verabreichungsplatz haben.

An Trainings dürfen in geschlossenen Räumen maximal Gruppen von 10 Personen teilnehmen.

In einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Also maximale Gruppengröße 10 Personen, aber keine Anzahl von Gruppenbeschränkungen.

Bei der Sportausübung muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt für die Sportausübung Indoor und Outdoor.

Veranstaltungen/Wettkämpfe

Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 10 Teilnehmer/innen an einer Veranstaltung teilnehmen. Ab 10 – 49 Teilnehmer/innen muss ein zugewiesener Sitzplatz vorhanden sein. Ab 50 Teilnehmer/innen braucht es ein COVID-19-Präventionskonzept für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Ab 250 Teilnehmer/innen braucht es zusätzlich zum COVID-19_Präventionskonzept die behördliche Zulassung. Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind Veranstaltungen mit einer Höchstzahl bis zu 1500 Personen in geschlossenen Räumen zulässig.

Hygiene und Desinfektion

Unsere bestehenden Handlungsempfehlungen haben nach wie vor Gültigkeit. Bitte beachten: vor dem Betreten der Spielstätte und am Weg zum Sitzplatz ist ein MNS zu tragen. Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen und die Spielstätte nicht betreten.

Gastronomie

Zusäzlich zu den schon bestehenden Auflagen, hat sich die maximale Personenzahl pro Tisch auf 10 reduziert. In den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg gilt eine neue Sperrstundenregelung von 22:00 Uhr, die ab Freitag den 26.09.2020 vorerst für 3 Wochen in Kraft tritt.

Da sich ständig auch regionale Bedingungen ändern können, sind diese auf alle Fälle zusätzlich zu beachten.

Mit sportlichen Grüßen,

Österreichische Billard Union

Präsident

Norbert Engel


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